Die maltesische Regierung hat kürzlich das „Individual Investor Program“ (IIP) ins Leben gerufen, um ausländischen Staatsangehörigen und Familien die Staatsbürgerschaft zu
ermöglichen (über ein Einbürgerungszertifikat), sofern sie zur wirtschaftlichen Entwicklung Maltas beitragen. Das Programm zur maltesischen Staatsbürgerschaft nach Investitionen
steht Nicht-EU-Bürgern zur Verfügung, die derzeit nicht von anderen Formen maltesischer Aufenthalts- oder Steuersysteme profitieren. Nach der Erteilung würde der Antragsteller
einen maltesischen Pass erhalten, der wiederum die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union, sowie das volle Stimmrecht in Malta und der EU bietet.
Alle Gebühren sind an den staatlichen Fonds für Nationale Wirtschaftliche und S oziale Entwicklung zu zahlen und werden für Bildungsforschung, soziale Projekte und Migration verwendet.
Der Aufenthalt wird nur gewährt, wenn der Hauptantragsteller nachweist, dass er mindestens 12 Monate vor dem Tag der Ausstellung der Einbürgerungsurkunde in Malta wohnhaft war.
Es muss ein eidesstattlicher Antrag eingereicht werden, der bestätigt, dass die Person keine strafrechtlichen Verurteilungen hat (Vergangenheit und Gegenwart).
Jeder Antrag wird sehr gründlich geprueft und in vier Phasen unterteilt. Dieser Vorgang dauert mindestens 6 Monate bis maximal 2 Jahre. Nach Abschluss wird der Antragsteller zur Einbürgerung empfohlen.
Für die Due Diligence fallen nicht erstattungsfähige Gebühren an:
Ein Antragsteller kann seinen Antrag über einen „zugelassenen Vertreter“ (von Identity Malta autorisiert) stellen, der für die Einreichung des Antrags und die Durchführung aller relevanten Hintergrundprüfungen verantwortlich ist.
Wenn Sie weitere Informationen zum „Individual Investor Program“ benötigen, kontaktieren Sie uns unter:
Rufen Sie +356 7928 5806 an oder senden Sie eine E-Mail an: info@immobilienmalta.com