Mietvertrag

Details des Mietvertrages

In Malta werden Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelt und meist recht geradlinig. Die Natur des Mietverhältnisses ist rein vertraglich und die Bedingungen und Konditionen liegen im Ermessen der Verhandlungspartner. Das maltesische Zivilgesetzbuch regelt solche Mietverträge, und die ordentlichen Gerichte sind in einem Streitfall zuständig, obwohl der Gerichtshof nur bei geringfügigen Ansprüchen, die einen bestimmten Wert nicht überschreiten, zuständig ist.

Der Wohnungsmietvertrag – erklärt


  1. Dauer und Kündigungsrecht

  2. Ein Mietvertrag, der sechs Monate und laenger abgeschlossen wird, wird normalerweise als ein langfristiges Mietverhealtniss benannt, während Vertraege von weniger als sechs Monaten als ein kurzes eingestuft wird. Ist der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses in der Lage, den Mietvertrag fortzusetzen, so gilt er als stillschweigend unter denselben Bedingungen; Für einen Zeitraum von einem Jahr. Die stillschweigende Verlängerung findet nicht statt, wenn der Vermieter dem Mieter die Abtretung mitteilt. Es ist jedoch üblich, dass sich die Parteien auf eine Kündigungsfrist als Vertragsbedingung einigen.

    Eine gemeinsame Klausel, die in unseren Standardverträgen enthalten ist, ermöglicht es dem Mieter, den Mietvertrag zu beenden, falls er Malta mit einer angemessenen Kündigungsfrist verlassen muss, die in der Regel auf Fälle von "force majure" beschränkt ist. Ausserdem bei schwerwiegenden Verstößen gegen die ausdrücklichen oder impliziten Bedingungen des Mietverhältnisses. Die Parteien können ausserdem weitere Gründe für eine vorzeitige Kündigung verhandeln.

  3. Mietkaution

  4. Die Parteien koennen die Mietkaution unter sich verhandeln, obwohl dies in der Regel eine Monatsmiete entspricht und wird bei Beendigung des Mietvertrages zurückerstattet, vorausgesetzt, dass das Eigentum nach einer Inspektion durch den Vermieter oder seinen Agenten in einwandfreiem Zustand vorgefunden wird. Das Objekt sollte im gleichen Zustand sein wie beim Einzug. Der Vermieter akzeptiert fairen Verschleiß und alle offenstehenden Kosten muessen vom Mieter vor Verlassen des Objektes beglichen werden erst dann wird die Mietkaution rueckerstattet.

  5. Recht auf Untervermietung

  6. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Objekt an Dritte weiterzugeben oder Dritten zuzuteilen, es sei denn, dieses Recht ist ausdrücklich im Vertrag des Vermieters vereinbart.

  7. Reparaturen und Wartung

  8. Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in jeder Hinsicht in einem guten Zustand zu hinterlassen. Der Mietvertrag unterscheidet in der Regel zwischen normalen kleineren Reparaturen, die in der Regel die Verantwortung des Mieters und große / strukturelle Reparaturen, die in der Verantwortung des Vermieters liegen, es sei denn, durch Verschulden oder Nachlässigkeit des Mieters verursacht. Der Mieter haftet für jegliche Verschlechterungen oder Schäden im Objekt die durch manelnde Pflege oder Unachtsamkeit verursacht wurden, es sei denn, er beweist, dass ein solcher Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist.

  9. Zugangsrecht

  10. Während der Laufzeit des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht auf Zutritt zu dem Objekt zu solchen Zeiten und in der Weise, die mit dem Mieter im Mietvertrag mit angemessener Zeitangabe (in der Regel 24 Stunden vorher) vereinbart wurden. Zugang muss auch gewaehrleistet werden, wenn das Mietverhaeltniss gekuendigt wurde, um potentielle Kunden die Moeglichkeit zu geben das Objekt zu besichtigen.

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