Malta ist ein großartiger Ort fuer den Ruhestand und Wohnsitz in jedem Alter. Die Einführung des Malta-Ruhestandsprogramms im Jahr 2012 hilft vielen EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen, deren Haupteinnahmen aus Renten, Ruhestandsregelungen oder ähnlichen Investitionen resultieren. Daneben gibt es eine attraktive Steuerstruktur. Ausländer, die in Malta leben, werden nur auf ihrem maltesischen (abgeleiteten) Einkommen und auf auslaendischen Einkommen besteuert, das nach Malta überwiesen wird. Sie werden nicht auf ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Zusätzlich gibt es keine Eigentums- oder Vermögenssteuern. Es gibt Kapitalertragsteuer, aber es gilt nicht, wenn es vom Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes resultiert, solange Sie in Besitz dieser Immobilie der vergangenen 3 Jahren sind. Es gibt ausserdem Ausnahmen hinsichtlich der Doppelbesteuerung durch eine Vereinbarungen, welche mit einer großen Anzahl von Ländern auf der ganzen Welt existiert. Man kann sicher sein, dass die Steuer nie zweimal bezahlt wird mit dem gleichen Einkommen aus verschiedenen Ländern. Andere ausländische Erwerbseinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die nach Malta zurückgezahlt werden, können für einen ermäßigten Steuersatz in Betracht kommen oder sind von der Besteuerung befreit (private Renten und gewisse Kapitalerträge).
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Zuerst müssen die Anträge von einem zugelassenen Registrierungspflichtigen eingereicht werden. Sobald dem Antragsteller eine Zulassungsbescheinigung erteilt worden ist, kann er im Rahmen des Malta Retirement Program (MRP), das von einem Steuersatz von 15% profitiert, den Steuerstatus beantragen.